03.12.2008, 19:20
Cosmic schrieb:Jetzt meine Frage: Muss der Verkäufer sich als Vorbesitzer einbeziehen, sprich, hätte da 3 stehen müssen?
Cosmic
Natürlich! Das kann man doch auch am KFZ-Schein erkennen, oder?
Wenn der Verkäufer vorsätzlich falsche Angaben im Kaufvertrag gemacht hat, ist dieser aus meiner Sicht nichtig (nicht gültig).
Patrick
![[Bild: Sig.jpg]](http://www.drachenfeld.homepage.t-online.de/Sig.jpg)