07.07.2004, 08:08
@sam
Ja, aber für die Fehlersuche darf man trotzdem zahlen. Erstattet werden nur die Kosten für das defekte Teil und die Einbaukosten für genau dieses Teil. Alles andere "darf" man selber tragen. Es hängt dann von BMW (Kulanzantrag) respektive vom Entgegenkommen des AH ab, ob die restlichen Kosten entweder ganz, teilweise oder garnicht übernommen werden.
Gruß, Robert
Ja, aber für die Fehlersuche darf man trotzdem zahlen. Erstattet werden nur die Kosten für das defekte Teil und die Einbaukosten für genau dieses Teil. Alles andere "darf" man selber tragen. Es hängt dann von BMW (Kulanzantrag) respektive vom Entgegenkommen des AH ab, ob die restlichen Kosten entweder ganz, teilweise oder garnicht übernommen werden.
Gruß, Robert
-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-