09.12.2008, 12:51
Hier mal kurz etwas
find ich aber sehr wichtig die Info! 
09.12.2008 11:06 Uhr
![[Bild: cid:image001.gif@01C959F2.3C9D4FB0]](http://www.mini2.info/forum/cid:image001.gif@01C959F2.3C9D4FB0)
[B][B]Bundesverfassungsgericht[/B][/B]
Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die bisherige Regelung zur Pendlerpauschale ist verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus, entschieden die Karlsruher Richter. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor.
Der Gesetzgeber müsse rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Regelungen dazu finden. Bis dahin gilt den Richtern zufolge die alte Pendlerpauschale fort. (Az.: 2 BvL 1/07 u.a.)
Damit können die etwa 16 Millionen Berufspendler wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent steuerlich geltend machen. Die gekippte Regelung hatte dagegen vorgesehen, dass ab 2007 erst Fahrten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können. 2,5 Milliarden Euro hätte der Staat jährlich so gespart.
Die Finanzgerichte in Niedersachsen, im Saarland und der Bundesfinanzhof in München (BFH) hatten ihre Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kläger sahen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz verletzt.
Über die Pauschale gibt es in der Koalition seit Monaten heftigen Streit. Vor allem die CSU beharrt auf die Wiedereinführung der alten Pauschale. In der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Abschaffung der Pauschale mit dem Hinweis auf Haushaltsprobleme und die hohe Staatsverschuldung verteidigt.
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09.12.2008 11:06 Uhr
![[Bild: cid:image001.gif@01C959F2.3C9D4FB0]](http://www.mini2.info/forum/cid:image001.gif@01C959F2.3C9D4FB0)
[B][B]Bundesverfassungsgericht[/B][/B]
Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die bisherige Regelung zur Pendlerpauschale ist verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus, entschieden die Karlsruher Richter. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor.
Der Gesetzgeber müsse rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Regelungen dazu finden. Bis dahin gilt den Richtern zufolge die alte Pendlerpauschale fort. (Az.: 2 BvL 1/07 u.a.)
Damit können die etwa 16 Millionen Berufspendler wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent steuerlich geltend machen. Die gekippte Regelung hatte dagegen vorgesehen, dass ab 2007 erst Fahrten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können. 2,5 Milliarden Euro hätte der Staat jährlich so gespart.
Die Finanzgerichte in Niedersachsen, im Saarland und der Bundesfinanzhof in München (BFH) hatten ihre Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kläger sahen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz verletzt.
Über die Pauschale gibt es in der Koalition seit Monaten heftigen Streit. Vor allem die CSU beharrt auf die Wiedereinführung der alten Pauschale. In der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Abschaffung der Pauschale mit dem Hinweis auf Haushaltsprobleme und die hohe Staatsverschuldung verteidigt.


Gruß BIG-U
(The lonesome Cowboy)
Don't mess with Texas....

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Signatur-Brüder:
S C H A T I M M U N G
