08.05.2009, 03:45
Hi Fans,
aus aktuellem Anlass hab ich überlegt ob es erlaubt ist ohne Kennzeichen zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle zu fahren. Ich weiß sicher, dass man nach einer Stillegung den kürzesten Weg vom der Zulassungsstelle zurüclfahren darf aber bin mir auch sicher in der Fahrschule damals etwas gelernt zu haben, dass man den direkten Weg zum TÜV ebenfalls fahren darf ohne dass das Auto angemeldet ist. Das ganze soll dann über die Haftpflicht abgesichert sein, je nach Versicherung.
Das Internet spuckt durchaus was brauchbares aus aber das ist von 2003 und nicht im aktuellen Gesetzbuch wiederzufinden.
http://www.verkehrsportal.de/board/index...topic=1020
Oder ich bin zu blöd. Stöber auch ehr selten in Gesetzen.
Vielleicht weiß jemand was konkretes.
aus aktuellem Anlass hab ich überlegt ob es erlaubt ist ohne Kennzeichen zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle zu fahren. Ich weiß sicher, dass man nach einer Stillegung den kürzesten Weg vom der Zulassungsstelle zurüclfahren darf aber bin mir auch sicher in der Fahrschule damals etwas gelernt zu haben, dass man den direkten Weg zum TÜV ebenfalls fahren darf ohne dass das Auto angemeldet ist. Das ganze soll dann über die Haftpflicht abgesichert sein, je nach Versicherung.
Das Internet spuckt durchaus was brauchbares aus aber das ist von 2003 und nicht im aktuellen Gesetzbuch wiederzufinden.
http://www.verkehrsportal.de/board/index...topic=1020
Oder ich bin zu blöd. Stöber auch ehr selten in Gesetzen.
Vielleicht weiß jemand was konkretes.
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