23.12.2008, 10:10
Morsche Frau Holic 
Leute Leute, man glaubt nicht, wie doof manche Menschen sind:
Heute in der Zeitung

Leute Leute, man glaubt nicht, wie doof manche Menschen sind:
Heute in der Zeitung
Darmstädter Echo schrieb:Blinder Passagier auf Güterzug
Mögliche zivilrechtliche Schadensansprüche durch die Deutsche Bahn AG sind nicht ausgeschlossen
KASSEL. Ein blinder Passagier ist in der Nacht zum Montag mehr als 200 Kilometer auf einem Güterzug mitgefahren. Weil der Dreißigjährige nicht länger auf einen Personenzug hatte warten wollen, war er gegen 23 Uhr im Bahnhof von Hemsbach (Baden-Württemberg) einfach auf einen langsam fahrenden Güterzug aufgesprungen. Der Mann habe gehofft, den Zug im etwa fünf Kilometer entfernten südhessischen Heppenheim wieder verlassen zu können.() Dies sei jedoch nicht möglich gewesen, da der Zug beschleunigt habe, hieß es in der Mitteilung der Polizei.
Erst nach genau 237 Kilometern ()habe der Mann den Zug aufgrund eines betriebsbedingten Halts wieder verlassen können. Bis dahin habe der blinde Passagier auf einem Trittbrett stehend ausharren müssen und sich während der gesamten Fahrt lediglich an einer Geländerstange festhalten können.
Der verängstigte Mann alarmierte per Handy seine Freundin, schilderte ihr seine missliche Lage und setzte so eine Fahndung in Gang, wie die Polizei schrieb. Da der Hemsbacher nicht wusste, auf welchem Zug er sich befand, wurden durch die alarmierte Bundespolizei mehrere Güterzüge angehalten und nach dem Mann abgesucht.
Der blinde Passagier konnte sich am Ende selbst retten: Als der Zug gegen zwei Uhr in der Nacht im nordhessischen Edermünde (Kreis Kassel) betriebsbedingt halten musste, stieg der völlig durchgefrorene Mann vom Zug ab. Den Beamten der Bundespolizeiinspektion Kassel erklärte er später, er habe sich in große Gefahr begeben und bereue seine Tat.()
Der stark unterkühlte Mann wurde von den Bundespolizisten in die Notaufnahme der Städtischen Kliniken Kassel gebracht. Der Trittbrettfahrer muss sich nun wegen des Verdachts des unbefugten Benutzens von Eisenbahn-Fahrzeugen verantworten.
Mögliche zivilrechtliche Schadensansprüche durch die Deutsche Bahn AG seien nicht ausgeschlossen, hieß es abschließend.