11.05.2009, 23:58
Ich bin zwar kein Jurist, aber mein Gefühl sagt mir, dass es sich hierbei um Betrug handelt. Ein Vorführwagen und ein Fahrschulauto sind doch etwas komplett unterschiedliches. Man hat Dir also, absichtlich oder nicht, etwas falsches erzählt bzw. etwas falsches im Vertrag reingeschrieben!
Dabei würde ich meinen, man MUSS nicht angeben, was der vorherige Einsatzzweck war (kann ja auch sein, dass man das garnicht weiss). Wenn man aber etwas in einen Vertrag schreibt, dann sollte das schon auch korrekt sein....
Von wem hast Du denn den Wagen gekauft? Ein Händler? Privatperson?
Dabei würde ich meinen, man MUSS nicht angeben, was der vorherige Einsatzzweck war (kann ja auch sein, dass man das garnicht weiss). Wenn man aber etwas in einen Vertrag schreibt, dann sollte das schon auch korrekt sein....
Von wem hast Du denn den Wagen gekauft? Ein Händler? Privatperson?