19.01.2009, 19:12
Nungut...dann meldet sich mal ein "Versicherungsfritze" zu Wort..
Im KFZ Haftpflichtbereich Schaden ist das klar geregelt- da steht Dir ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu. ( gewerblich genutzt gibt KEIN Nutzungsausfall )
Dies ist gesetzlich geregelt...allerdings gilt das nur für deutsches Recht ( also wenn dich ein ( beispielsweise ) Italiener rammt, dann kriegst von der Italienischen Versicherung KEINEN Mietwagen bezahlt...)
Was Dich aber interessiert : Im Betriebshaftpflichtbereich ist das normalerweise NICHT so . Es wird "nur" der Schaden ersetzt .
Natürlich ist das auch immer eine Absprache zwischen Versicherer / Schädiger / und Geschädigter....wenn alle ganz lieb zueinander sind, dann kann es schon kulanterweise vorkommen, dass ein Ersatzfahrzeug bezahlt wird. Aber eine gesetzliche Grundlage gibts dafür nicht.

Im KFZ Haftpflichtbereich Schaden ist das klar geregelt- da steht Dir ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu. ( gewerblich genutzt gibt KEIN Nutzungsausfall )
Dies ist gesetzlich geregelt...allerdings gilt das nur für deutsches Recht ( also wenn dich ein ( beispielsweise ) Italiener rammt, dann kriegst von der Italienischen Versicherung KEINEN Mietwagen bezahlt...)
Was Dich aber interessiert : Im Betriebshaftpflichtbereich ist das normalerweise NICHT so . Es wird "nur" der Schaden ersetzt .
Natürlich ist das auch immer eine Absprache zwischen Versicherer / Schädiger / und Geschädigter....wenn alle ganz lieb zueinander sind, dann kann es schon kulanterweise vorkommen, dass ein Ersatzfahrzeug bezahlt wird. Aber eine gesetzliche Grundlage gibts dafür nicht.
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