31.01.2009, 00:48
TomTomHB schrieb:Nope,
nix gesagt, und Zeugen gibs auch keine, also kann ich wahrscheinlich meine Kasko bemühen.
Was mich am meißten anko... ist, dass es jetzt -nach 2500km - ein Unfallfahrzeug ist
Gruß Tom



auf jeden Fall wird der LKW-Fahrer aber ein Problem bekommen, weil er dazu verpflichtet ist sein Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis und Schnee zu befreien, um eben genau diese Unfälle zu vermeiden. Fahrerflucht wird er aber nicht gegangen haben, weil er einfach sagen wird, er hätte es nicht bemerkt...


Naja und "Unfallwagen" ist ein recht breiter Begriff, ich habe ja auch ein "Beulenauto" und mir sagte die Werkstatt solange es fachmäßig behoben wurde und keine Rahmenteile und weiteres beschädigt wurden, gilt es nicht als Unfallwagen, aber so genau weiß ich es auch nicht, ich habe damals auch nur gefragt, weil ich mir Sorgen machte..
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