22.04.2014, 23:37
Hasenbraten schrieb:Grundsätzlich ist das waschen auf öffentlich straßen nicht erlaubt...
selbst auf privaten grundstücken NICHT...
Mal dazu eine Detailfrage an die Hobbyjuristen.
Unsere Gemeinde verbietet das Waschen offensichtlich nur auch öff. Verkehrsflächen und in öff. Anlagen.
Von privaten Grundstücken steht da nichts.
Steht das Verbot irgendwo anders - vielleicht oberhalb des kommunalen Einflusses?