09.05.2009, 13:00
lindiman schrieb:Also ich kenne das nur so, dass man mit einem entstempelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause fahren darf, weil für den Tag der Abmeldung noch Verscherungsschutz besteht und Steuern bezahlt wurden.Ja gut, das nachhause fahren mit entwertetem Kennzeichen ist völlig klar, da sind wir uns einig.
Andersherum ist das schon schwieriger- so ganz ohne Kennzeichen kann ich mir garnicht vorstellen, weil das Fahrzeug dann garnicht zu identifizieren ist (Strafzettel zuschicken usw). Außerdem dürfte es schwierig werden, wenn man auf einer solchen Fahrt nen Unfall baut der Versicherung zu erklären, dass man gerade zur Zulassungsstelle wollte....
Aber ich vermute dass man das Kennzeichen auf sich reservieren lassen muss und dann ungestempelt ans Auto schrauben muss oder so ähnlich.
Die Versicherungsfrage muss man vorher mit der Eigenen abklären, ob da eine Haftpflicht besteht oder nicht.
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