09.05.2009, 12:44
Ich vermute ja dass die aller wenigsten von diesem Passus in der Stvzo wissen oder ihn nicht richtig kennen. Hab jetzt bei verschiedenen Personen nachgefragt: Werkstatt, TÜV, Zulassungsstelle....
Aber ein Kollege der gerade in der Polizeiausbildung ist hat direkt gesagt "Ja kenn ich, klar, gibts".
Mich würde halt nur noch interessieren ob man ein Kennzeichen braucht oder nicht.
@SamAscaquelle
Ich glaube nicht dass deine Zulassungsstelle da ganz recht hat. Das Gesetz wäre ja in den meisten Fällen unnütz wenn man den Landkreis des Vorbesitzers nimmt. Vermutlich geht es da um den Landkreis in dem das Fahrzeug dann zugelassen wird und das würde ja den Landkreis des aktuellen Halters bedeuten, oder lieg ich jetzt völlig daneben ?
Aber ein Kollege der gerade in der Polizeiausbildung ist hat direkt gesagt "Ja kenn ich, klar, gibts".
Mich würde halt nur noch interessieren ob man ein Kennzeichen braucht oder nicht.
@SamAscaquelle
Ich glaube nicht dass deine Zulassungsstelle da ganz recht hat. Das Gesetz wäre ja in den meisten Fällen unnütz wenn man den Landkreis des Vorbesitzers nimmt. Vermutlich geht es da um den Landkreis in dem das Fahrzeug dann zugelassen wird und das würde ja den Landkreis des aktuellen Halters bedeuten, oder lieg ich jetzt völlig daneben ?
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