27.02.2009, 13:46
Also das KW Gewinde ist mit originaler Rad-Reifen-Kombination bis Abstandsmaß Radmitte/Kotflügelkante 315mm geprüft und die Radfreigängigkeit ist gegeben.
Laut Gutachten darfst aber nur bis 325mm, sonst wird das StVZO Standlichtmaß unterschritten.
Laut Gutachten darfst aber nur bis 325mm, sonst wird das StVZO Standlichtmaß unterschritten.