27.02.2009, 18:04
Wo hast Du eigentlich das Auto gekauft. Beim BMW Händler oder bei einem Gebrauchtwagenhändler?
Wenn dieser Unfall und Schaden so im Kaufvertrag nicht vermerkt wurde, hast Du sicher Anspruch auf Wandlung.
Patrick
Wenn dieser Unfall und Schaden so im Kaufvertrag nicht vermerkt wurde, hast Du sicher Anspruch auf Wandlung.
Patrick
![[Bild: Sig.jpg]](http://www.drachenfeld.homepage.t-online.de/Sig.jpg)