21.07.2004, 13:50
Zitat:Antennenendspitzenbeleuchtungoh ja, mit so nem dezentem Blinken ala Fernsehturm

-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-