22.07.2004, 13:54
....doch noch ne letzte doofe Frage (sorry, das ist mein erstes Auto in CH, ich kannte bisher nur die deutschen Bestimmungen): Woher weiss einer von der Rennleitung (aka Polizei) was serienmässig geliefert wird?
In Deutschland stehen alle zulässigen Reifengrössen im KFZ-Schein, der dauernd mitgeführt werden muss. Nicht eingetragen heisst nicht erlaubt.
Steht das in CH auch irgendwo in den Papieren, mit denen ich das nachweisen kann? Woher weiss eine Verkehrskontrolle, ob meine Räder legal sind?
Gruss
Wolfgang
In Deutschland stehen alle zulässigen Reifengrössen im KFZ-Schein, der dauernd mitgeführt werden muss. Nicht eingetragen heisst nicht erlaubt.
Steht das in CH auch irgendwo in den Papieren, mit denen ich das nachweisen kann? Woher weiss eine Verkehrskontrolle, ob meine Räder legal sind?
Gruss
Wolfgang