11.03.2009, 10:27
Guinevere schrieb:bei meiner ersten Scheidung vor 18 jahren mußte ich auch einen Anwalt haben obwohl wir uns Notariell schon geeinigt hatten.... komisch komisch wie hast Du das angestellt ???Ich habe mich dem Richter vorgestellt und per Pers.ausweis legitimiert und habe ihm gesagt, das ich keinen Anwalt dabei habe ( Amtsgericht Köln) . Das hatte ihm genügt.
Meine Ausführung, dass ein Verwaltungsakt ( Eheschließung nach Aufgebot ) nur per Klage geändert werden könne und ich das für ein modernes Rechtssystem sehr insuffizient fand, hat ihn nicht wirklich interessiert.