12.03.2009, 14:08
FremderKerl schrieb:Hm...warum dachte ich mir sowas in der Art...
Ist nach meinem gesunden Rechtsempfinden völlig OK. Es war kein sogenanntes und versicherbares "unabwendbares Ereignis" sondern beruhte auf einer Ursache , die hätte erkannt werden können und müssen.................
Allerdings haben die Geschädigten natürlich die A----karte. Sie sollten schleunigst als Interessengemeinschaft eine gute bis sehr gute Kanzlei beauftragen. Die Schadenfeststellung
- der Höhe nach und
- dem Grunde nach
kann Jahre dauern.
Ergänzung :
Wäre ich Beitragszahler einer Versicherung, die einen oder mehrere der betroffenen Bauten in der Deckung hat, würde ich sofort klagen, wenn aus meinen Beiträgen Ansprüche befriedigt würden, die nicht durch eine Police abgedeckt sind.
Ich hätte null Bock, im darauffolgenden Geschäftsjahr höhere Beiträge für ein Ereignis zu zahlen, welches durch Nachlässigkeit oder gar Fahrlässigkeit durch Dritte ausserhalb der Versichertengemeinschadt verursacht wurde.