16.03.2009, 10:18
herbi schrieb:Lieber Thomas, selbst wenn du die Hütte nach nur ca. 2-3 Jahren nach dem Erwerb wieder verkaufst, stehst du - grob geschätzt - auch unter Einbeziehung der Grunderwerbssteuer und der Notargebühren kostenneutral da. Danach zahlst du im Verkaufsfall in dein Portemonaie; aber deine Miete über 20 oder 25 Jahre ( sind ja alle nicht mehr so jung ) ist unwiederbringlich in anderen Taschen. Und du kannst 'rausgekündigt werden.
ähhm und was ist mit der Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank?
Wir müssen kein altes Auto fahren, wir wollen es