20.03.2009, 14:25
Natürlich kann der Nachbar versuchen, einen Strafantrag zu stellen. Die Polizei ist verpflichtet, diesen aufzunehmen, wird ihn jedoch darauf hinweisen, dass der Staatsanwalt diesen Antrag sofort niederschlägt , wenn kein Beweis erbracht/vorgelegt wird.
Eine private Fotoaufnahme mit einem Messgerät ist definitiv ein Verstoß gegen die Grundrechte ( Recht am eigenen Bild außer bei Promis ) und auch ohne sog. öffentliches Interesse.
Der Umgang mit solchen Zeitgenossen / Hilfssheriffs / Amateurpädagogen / Freizeiterziehern ist in der Regel schwierig, die sind kaum belehrbar und von der Rechtmäissigkeit ihres Tuns so überzeugt, als wenn sie einen Auftrag "von oben" erhalten hätten.......
Eine private Fotoaufnahme mit einem Messgerät ist definitiv ein Verstoß gegen die Grundrechte ( Recht am eigenen Bild außer bei Promis ) und auch ohne sog. öffentliches Interesse.
Der Umgang mit solchen Zeitgenossen / Hilfssheriffs / Amateurpädagogen / Freizeiterziehern ist in der Regel schwierig, die sind kaum belehrbar und von der Rechtmäissigkeit ihres Tuns so überzeugt, als wenn sie einen Auftrag "von oben" erhalten hätten.......