20.03.2009, 15:47
Folgendes kann er machen:
Dein Nachbar kann sich beim Bezirksdienstbeamten der Polizei beschweren, dass in dieser 30er Zone sich nicht an die Geschwindigkeit gehalten wird.
Diesem wird der Bezirksdienstbeamte nachgehen (dessen Pflicht ist das sogar).
Sollte der Bezirksdienstbeamte der "Raserei" zustimmen, wird diese Stelle offiziell zur Beschwerdestelle. Dies hat die Folge, dass dieser Punkt in eine Liste eingefügt wird, und demnächst die Kollegen des Bezirksdienstbeamten dort lasern.
Geschwindigkeitanzeigen können meines Wissens nach nicht privat angezeigt werden (Fehlende Beweiskraft). Anders sieht es wohl mit anderen Ordnungswidrigkeiten aus.
Z.B. wird die Polizei mit Sicherheit eine Anzeige wegen Rotlichtverstoß durch eine Privatperson aufnehmen (auch dazu ist sie verpflichtet).
Wenn der Halter des Pkw`s dann noch auf die Beschreibung des Anzeigenden passt, wird ein Bußgeldverfahren mit Sicherheit eingeleitet.
Dein Nachbar kann sich beim Bezirksdienstbeamten der Polizei beschweren, dass in dieser 30er Zone sich nicht an die Geschwindigkeit gehalten wird.
Diesem wird der Bezirksdienstbeamte nachgehen (dessen Pflicht ist das sogar).
Sollte der Bezirksdienstbeamte der "Raserei" zustimmen, wird diese Stelle offiziell zur Beschwerdestelle. Dies hat die Folge, dass dieser Punkt in eine Liste eingefügt wird, und demnächst die Kollegen des Bezirksdienstbeamten dort lasern.
Geschwindigkeitanzeigen können meines Wissens nach nicht privat angezeigt werden (Fehlende Beweiskraft). Anders sieht es wohl mit anderen Ordnungswidrigkeiten aus.
Z.B. wird die Polizei mit Sicherheit eine Anzeige wegen Rotlichtverstoß durch eine Privatperson aufnehmen (auch dazu ist sie verpflichtet).
Wenn der Halter des Pkw`s dann noch auf die Beschreibung des Anzeigenden passt, wird ein Bußgeldverfahren mit Sicherheit eingeleitet.