28.07.2004, 09:45
Hi,
ich verstehe es nicht, daß man ein Auto kauft, ohne es Probe zu fahren. Würde man mir keine Probefahrt ermöglichen, so würde ich den Wagen nicht kaufen, unabhängig davon, wie schön er poliert ist.
Nun ist es aber passiert. Was also machen?
Maßgeblich ist z u n ä c h s t eure vertragliche Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich der Nacherfüllungspflichten des Verkäufers!
Hinsichtlich der gesetzlichen Regelung verhält es sich der Gestalt, daß der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung hat. Dieses Recht geht dem Recht auf Rücktritt bzw. Minderung des Kaufpreises vor. Kann der Verkäufer die Nachbesserung nicht durchführen (egal warum), kannst Du vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis entsprechend der Mängel mindern.
Da hier schon einige erfolglose Nachbesserungsversuche unternommen wurden, könntest Du (immer vorbehaltlich der vertraglichen Abrede) vom Vertrag zurücktreten (führer hieß das Wandlung).
Soweit der Verkäufer nicht dazu bereit sein sollte, empfehle ich Dir dringend anwaltlichen Beistand. Insbesondere schon deshalb, um den Abzug für die Nutzungsentschädigung so gering wie möglich zu halten.
MAW
ich verstehe es nicht, daß man ein Auto kauft, ohne es Probe zu fahren. Würde man mir keine Probefahrt ermöglichen, so würde ich den Wagen nicht kaufen, unabhängig davon, wie schön er poliert ist.
Nun ist es aber passiert. Was also machen?
Maßgeblich ist z u n ä c h s t eure vertragliche Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich der Nacherfüllungspflichten des Verkäufers!
Hinsichtlich der gesetzlichen Regelung verhält es sich der Gestalt, daß der Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung hat. Dieses Recht geht dem Recht auf Rücktritt bzw. Minderung des Kaufpreises vor. Kann der Verkäufer die Nachbesserung nicht durchführen (egal warum), kannst Du vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis entsprechend der Mängel mindern.
Da hier schon einige erfolglose Nachbesserungsversuche unternommen wurden, könntest Du (immer vorbehaltlich der vertraglichen Abrede) vom Vertrag zurücktreten (führer hieß das Wandlung).
Soweit der Verkäufer nicht dazu bereit sein sollte, empfehle ich Dir dringend anwaltlichen Beistand. Insbesondere schon deshalb, um den Abzug für die Nutzungsentschädigung so gering wie möglich zu halten.
MAW