28.07.2004, 10:32
No Panik!
Wenn der Wagen jetzt mangelfrei ist, gibt es auch keinen Grund für einen Rücktritt. Denn der Verkäufer ist ja seiner Nachbesserungspflicht erfolgreich nachgekommen. Der Wagen ist (juristisch, hoffentlich auch tatsächlich) mangelfrei! Auch wenn es dazu 6 Anläufe bedurfte, so spielt dies keine Rolle, denn Du hast ihm die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt.
Sollte allerdings erneut ein Mangel auftauchen, darfst Du dem Verkäufer nicht wieder die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. Viellmehr mußt Du dann den Rücktritt vom Kaufvertrag (wegen Mängel) gegenüber dem Verkäufer erklären. Erklärt er sich damit einverstanden, ist alles ok. Ansonsten solltest Du dann (besser vorher) einen Anwalt aufsuchen. Die Kosten kann man beim Anwalt im Vorfeld erfragen. Er wird Dir eine verbindliche Auskunft geben. Die Kosten richten sich regelmäßig nach dem Streitwert. Regelmäßig hat aber der Gegner die Kosten für die notwendige Rechtsverfolgung zu ersetzen, so daß Dir (bei Erfolg) keine Kosten entstehen. Du mußt allerdings ggf. Vorkasse leisten. Insbesondere dann, wenn die Sache gerichtlich entschieden werden soll.
MAW
Wenn der Wagen jetzt mangelfrei ist, gibt es auch keinen Grund für einen Rücktritt. Denn der Verkäufer ist ja seiner Nachbesserungspflicht erfolgreich nachgekommen. Der Wagen ist (juristisch, hoffentlich auch tatsächlich) mangelfrei! Auch wenn es dazu 6 Anläufe bedurfte, so spielt dies keine Rolle, denn Du hast ihm die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt.
Sollte allerdings erneut ein Mangel auftauchen, darfst Du dem Verkäufer nicht wieder die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. Viellmehr mußt Du dann den Rücktritt vom Kaufvertrag (wegen Mängel) gegenüber dem Verkäufer erklären. Erklärt er sich damit einverstanden, ist alles ok. Ansonsten solltest Du dann (besser vorher) einen Anwalt aufsuchen. Die Kosten kann man beim Anwalt im Vorfeld erfragen. Er wird Dir eine verbindliche Auskunft geben. Die Kosten richten sich regelmäßig nach dem Streitwert. Regelmäßig hat aber der Gegner die Kosten für die notwendige Rechtsverfolgung zu ersetzen, so daß Dir (bei Erfolg) keine Kosten entstehen. Du mußt allerdings ggf. Vorkasse leisten. Insbesondere dann, wenn die Sache gerichtlich entschieden werden soll.
MAW