13.01.2013, 20:16
minti schrieb:für einen LLK brauchste kein Gutachten
Doch, veränderte LLKs müssen eingetragen werden, weil folgende Punkte beeinträchtigt werden könnten:
- Veränderung des Abgasverhaltens
- Veränderung des Ansaugweges
- mögliche Leistungssteigerung
- bauliche Veränderung am Fahrzeug
what's next?