24.03.2009, 22:57
Coop_SH schrieb:da kannst du garnix machen, solange die Fahrbahn nicht vereist oder verschneit ist, sind winterreifen keine pflicht!
Eigentlich sind bestimmte Reifen überhaupt keine Pflicht, zumindest keine gesetzliche .....
Verlangt wird eine den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasste / entsprechende Bereifung.
Im Schadenfall ist aber auch der völlig Unschuldige der Gelackmeierte, weil Rechtsprechung und natürlich auch die Versicherer argumentieren "Mit der passenden Bereifung wäre der Bremsweg x Meter kürzer gewesen und das Schadenausmaß geringer." Also = Mitschuld !