28.03.2009, 23:33
Gegen diese unwillentlich und daher auch unwissentlich durchgeführte Änderung eurer Software, ohne Indikation eines durch eine fehlerhafte Steuerungssoftware verursachten Defektes, könnt ihr selbstverständlich rechtlich vorgehen.
In eurem Falle dürfte gegenüber dem Händler bereits die Androhung rechtlicher Schritte genügen, da ihr offenkundig im Recht seid..
Ich wünsche viel Erfolg und würde nur zu gern über den weiteren Verlauf unterrichtet werden
P.S.: Sollte der Händler die Softwareänderung als technisch relevant bzw. unumgänglich bezeichnen und diesen Umstand auch als Begründung angeben, so lasst euch bitte nicht einschüchtern, denn wenngleich diese Begründung partiell, also zumindest aus Sicht BMW/MINI korrekt sein sollte, so legitimiert dies trotzdem in keinster Weise die zugegebenermaßen bevormundende Vorgehensweise der Werkstatt.
Solltet ihr de facto nach Änderung der Software signifikante Leistungseinbußen beklagen(hier ergibt sich das Problem der Beweisbarkeit, da ein von Gericht bestellter Gutachter beide Softwareversionen einem direkten Vergleich unterziehen müsste), so wäre euer Anspruch gegenüber dem Händler gegeben.
In eurem Falle dürfte gegenüber dem Händler bereits die Androhung rechtlicher Schritte genügen, da ihr offenkundig im Recht seid..
Ich wünsche viel Erfolg und würde nur zu gern über den weiteren Verlauf unterrichtet werden

P.S.: Sollte der Händler die Softwareänderung als technisch relevant bzw. unumgänglich bezeichnen und diesen Umstand auch als Begründung angeben, so lasst euch bitte nicht einschüchtern, denn wenngleich diese Begründung partiell, also zumindest aus Sicht BMW/MINI korrekt sein sollte, so legitimiert dies trotzdem in keinster Weise die zugegebenermaßen bevormundende Vorgehensweise der Werkstatt.
Solltet ihr de facto nach Änderung der Software signifikante Leistungseinbußen beklagen(hier ergibt sich das Problem der Beweisbarkeit, da ein von Gericht bestellter Gutachter beide Softwareversionen einem direkten Vergleich unterziehen müsste), so wäre euer Anspruch gegenüber dem Händler gegeben.