29.03.2009, 05:32
Ostfried schrieb:Vorsicht mit den jungen Pferden.
Sofern nämlich mit der alten Software der Mini als einer der alten Minis über den vom Hersteller für dieses Modell beworbenen Leistungsniveau lag und jetzt mit der aktuellen Software zwar downgegradet wurde, aber eben auf das 'Normalmaß', haben sie keinerlei Chance.
Oder klarer an Beispielzahlen:
Hatten sie einen der ersten, so unheimlich rennenden R56S mit inoffiziell teils um die 190-200 Pferdchen, die durch das Update jetzt einfach auf die offiziellen und genormten 175 PS gebracht wurden, können sie sich aufregen wie Rumpelstilzchen, no chance...
Vgl. auch etwa den Highspeed: Ghostriders S fährt jetzt genau 225 km/h. Und nun rate mal, was für den S offiziell angegeben wird.
Ergo: Vor dem logischen und emphatielosen Gesetz gibt es durch das Update keine signifikanten Leistungseinbußen!!! Höchstens wohl, so zynisch es auch für uns klingen mag, sogar noch eine 'Bereinigung einer Fehlfunktion'...
Denke, das meinte auch Ghostrider mit den gebundenen Händen.
Und wie auch Gozilla1 sagte, man will halt JCW verkaufen...
Ist natürlich Scheiße und tut jedem MINI-Fahrer weh, ist aber leider so...
LG
Ostfried
Du liegst partiell richtig, doch bleibt die Tatsache zu berücksichtigen, dass mit dem Kaufvertrag ein Fahrzeug ausgeliefert worden ist, welches zwar Abweichungen von gewissen Werksdaten aufweist -jedoch sind diese durch den Käufer nicht moniert worden- das Fahrzeug mit exakt dieser, wenn man so will, Fehlfunktion, allerdings Gegenstand des Vertrages ist.
Meines Wissens bewegen sich beide Fahrzeuge außerhalb der Werksgarantie von 24 Monaten, weshalb der Händler bzw. BMW/MINI im umgekehrten Falle keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Kunden gehabt hätte und eben dieser keinerlei Ansprüche gegenüber BMW/MINI geltend hätte machen können.
Ergo: BMW hat eigenmächtig gehandelt, weshalb eine "Rückrüstung" durch BMW beansprucht werden kann.
Viel Glück..

Ergänzung:
"Ghostrider" hatte sogar explizit eine Änderung der Software untersagt, weshalb die Sachlage, ohne eingehendes Studium entsprechender Gesetzestexte, meines Erachtens eindeutig ist.