29.03.2009, 13:57
Da diese Vereinbarung ja wohl schriftlich vorliegt kann man es ja versuchen .
Ansonsten worüber wird hier geredet
Wollt Ihr dagegen klagen,daß der Mini jetzt die Leistung und V-Max hat, welche im Schein drin steht ., dann viel Spaß dabei
Dann geht es damit weiter, daß BMW im Sinne der Produkthaftpflicht usw...immer noch für dieses Fahrzeug verantwortlich ist.
Was zählt dann am Ende mehr vor Gericht:
Die allgemeine Verkehrssicherheit oder der Leistungsverlust des Kunden, welcher sich nun im (immer noch) zugelassenen Rahmen bewegt
Der Händler wird seine Anweisung von BMW bekommen habe, die bestimmt nicht ohne Grund
Gruß
Stefan
Ansonsten worüber wird hier geredet

Wollt Ihr dagegen klagen,daß der Mini jetzt die Leistung und V-Max hat, welche im Schein drin steht ., dann viel Spaß dabei

Dann geht es damit weiter, daß BMW im Sinne der Produkthaftpflicht usw...immer noch für dieses Fahrzeug verantwortlich ist.
Was zählt dann am Ende mehr vor Gericht:
Die allgemeine Verkehrssicherheit oder der Leistungsverlust des Kunden, welcher sich nun im (immer noch) zugelassenen Rahmen bewegt

Der Händler wird seine Anweisung von BMW bekommen habe, die bestimmt nicht ohne Grund

Gruß
Stefan