29.03.2009, 17:03
J.Star schrieb:Zwar zitierst Du mich, doch wirklich aufmerksam gelesen hast Du nicht, was ich geschrieben habe..
Ganz einfach:
2 Jahre lang wird ein Fahrzeug mit einer falschen Software bewegt..anschließend erfolgt eine Änderung..weshalb nicht früher..was ergibt sich für mich als Kunden aus der Nachlässigkeit BMWs?
Der Kunde hat die vorherige Software nicht moniert, in einem Fall wird sogar ausdrücklich auf die Beibehaltung der Software bestanden..weshalb erfolgt eine Änderung, wo doch das Fahrzeug, exakt so, wie es in der Werkstatt eintrifft, Gegenstand der Kaufvertrages ist bzw. Eigenschaften des Fahrzeugs während der Gatantiezeit nicht beanstandet worden sind.
Da Fahrzeug ist bzw. war somit in Gänze, also auch mit der beschriebenen Mehrleistung, Gegenstand des Kaufvertrages.
Die Frage nach der Eignung des Motors für diese Leistung stellt sich hier also gar nicht mehr; diese Frage und deren Beantwortung ist absolut irrelevant.
Der Kaufvertrag wurde für einen R56S abgeschlossen, und der hat 175PS und V-max 225 km/h. Punkt, aus, sagt da mit Sicherheit der Gesetzgeber.
Und genau das und nichts anderes haben die Besitzer (jetzt) erhalten. wieder Punkt.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich finde das Verhalten von MINI auch fürn Popo.

Es ist aber m. E. müßig, jetzt darüber zu lamentieren, denn ein rechtsanspruch besteht eben nur auf einen r56s mit 175 ps und 225 V-max. Und genau das ist erfüllt.
Die Welt ist schlecht. ist aber so.
Versuchen würde ich natürlich auch alles, aber rechtsmäßig sieht es für die geprellten Besitzer mit Sicherheit mehr als düster aus.
Ostfried