29.03.2009, 18:26
Profi2000 schrieb:Schon alleine, wenn es rechtlich durch kommen würde, die alte Software und dazu die zugehörige Leistung wieder zu haben...
Wieviel Mini Cooper S Fahrer würden ihren Händler stürmen um auch diese besagte Software der 'Entdrosselung' zu bekommen.
Das ist für den vorliegenden Fall unerheblich, da ein Anspruch (wenn dieser in der aktuellen Diskussion auch noch strittig zu sein scheint

@ Ostfried

Ich bin, was die rechtliche Seite anbetrifft, nicht vollkommen sicher, werde allerdings, sofern zeitlich in nächster Zeit möglich, versuchen, diesen Fall rechtlich zu prüfen.
Ganz platt formuliert erheben die, vorläufig "Geschädigten" genannt, Anspruch auf ein Fahrzeug anderer Kondition, als laut Kaufvertrag zugesichert, wobei hier keineswegs eine Nichterfüllung des Vertragsgegenstandes im negativen Sinne gemeint ist.
Um unverfänglicher zu argumentieren und unter Vermeidung der Nennung der vertraglich zugesicherten Motorleistung, kann hier eine "Rückrüstung" verlangt werden, da die Werkstatt zu einem Update der Software nicht autorisiert gewesen ist.
Hierbei würde nicht erwähnt werden, dass das Fahrzeug vor dem Update "schneller" gewesen ist und lediglich darauf bestanden, dass die Interessen des Kunden gewahrt werden.
Ich hoffe, dass wir nun einen gewissen Konsens erreicht haben, Ostfried und bin froh, dass wir diese Diskussion geführt haben
