29.03.2009, 20:44
Der Jens schrieb:Noch mal zur rechtlichen Seite:
Mal angenommen ich habe ein Kennfeld-Tuning machen lasse und gebe den Wagen wie in diesem Fall zur Werkstatt mit der ausdrücklichen Anweisung, an der Software nichts zu machen.
Der Händler hält sich aber nicht an diese Anweisung und überschreibt das Tuning-Kennfeld mit der Original-Software, zerstört also das Tuning.
Wäre das dann nicht so ein Art Sachbeschädigung ?
Ein hervorragendes Beispiel, welches mir leider nicht eingefallen ist.
Es stellt sich allerdings noch immer die Frage, aus welchem Grund die Software überhaupt geändert worden ist bzw. aufgrund welches Defektes das Fahrzeug die Werkstatt besuchte.