21.04.2009, 18:08
Xaver schrieb:Boah, verlangt ihr jetzt noch eine rechtlich abgesicherte Erklärung der Begriffe "Besitz" und "Eigentum" und die Verwendung der besitzanzeigenden Fürworter..........
Also ich kann ja nur für mich sprechen:


Und Wikipedia-Auszüge zählen nicht

