01.04.2009, 14:21
Werden die Frauenparkplätze nicht ohnehin von den Gleichstellungsbeauftragten wegen fehlender Rechtsgrundlage ( Grundgesetz !!) wieder abgeschafft ?
Wobei : Wenn ein/e Gleichstellungsbeauftragte/r nicht zu genau 50% für jedes Geschlecht tätig ist, ist diese Funktion schon ad absurdum geführt.........................
Wobei : Wenn ein/e Gleichstellungsbeauftragte/r nicht zu genau 50% für jedes Geschlecht tätig ist, ist diese Funktion schon ad absurdum geführt.........................