04.08.2004, 22:20
Also ich sehe da jetzt auch kein Problem. Auf andere Produkte hat man ja auch nicht unbedingt immer Garantie. Die 2-jährige Gewährleistungsfrist ist doch o.K (früher waren es nur 6 Monate!). Dass es nach 6 Monaten zur Beweislastumkehr kommt, ist im übrigen ja auch nur relevant, wenn sich der Verkäufer quer stellt. Meist haben die eh keinen Schimmer davon. Überdies erstreckt sich die Garantie meist nur auf Teilbereiche (z.B. Durchrostung oder 100 TKm Motorleistung, etc.) und umfaßt daher nicht alle möglichen Mängel. Von daher alles easy...

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