02.06.2009, 21:53



Müssen wir eine Vermisstenanzeige aufgeben, oder ihn über die Landesgrenzen hinaus bei Aktenzeichen XY ungelöst suchen lassen, weil er vielleicht Opfer eines hinterhältigen Verbrechens geworden ist?
Kann jemand vielleicht genauere Angaben zu Täter und Tathergang geben?
LG Manu
R56S oder frei nach Martina Schwarzmann:
Mia glangt, daß I woaß, daß I kannt, wenn I woin dad;
Aber I dua's ned, weil i muaß ned, weil mir glangt, daß I woaß, daß I kannt.
