18.06.2009, 21:21
FremderKerl schrieb:Hallo liebe CA-Tour2009-Rätsel-Fangemeinde![]()
Mir wurde eine Frage zugesandt, die ich euch dann heute mal ganz gerne stellen möchte:
In welcher Gemeinde der Tour muss man eine Gebühr nach Dauer, Ausmaß und Art zahlen? Und wofür wird diese Gebühr fällig?
Viel Spass und Glück.
Quizzie

Auch bei mir läuft der Lösungsversuch Richtung "Grab"
Allerdings glaube ich nicht, dass es sich "nur speziell" um den Grabstein handelt, sondern vielmehr um das gesamte Grab.
*schnell den Buzzer drück* *möööööööööööp
Also die Friedhofsordnung in ihrer geltenden Fassung der Gemeinde Lech, Ziel der 2. und Startpunkt der 3.Etappe
http://www.lech.eu/gemeinde/fileadmin/Da...rdnung.pdf
In dieser ist nach §7 exakt festgehalten, wie lange die "Mindestruhezeit" dauert (20 bzw. 15 Jahre)
Laut §10 ist auch die Art eines Grabes genau festgelegt, die genaue Höhe der Gebühr ergibt sich aus folgender Verordnung http://www.lech.eu/gemeinde/uploads/tx_t...uehren.pdf:
a) Einzelgräber für Kinder (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 74,00
b) Einzelgräber für Erwachsene (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 225,00
c) Doppel- (Familien-) gräber (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 520,00
d) Urnen-Erdgräberb) Einzelgräber für Erwachsene (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 225,00
c) Doppel- (Familien-) gräber (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 520,00
Im selben und darauf folgendem Paragraphen steht praktischerweise auch gleich, welche Ausmaße so ein Grab haben darf:
Einzel: 200x100 bzw. 140x40+ 20cm Abstand zum Nebengrab
Doppel: 200x140
Tiefe: 1,60 bzw 1,00
R56S oder frei nach Martina Schwarzmann:
Mia glangt, daß I woaß, daß I kannt, wenn I woin dad;
Aber I dua's ned, weil i muaß ned, weil mir glangt, daß I woaß, daß I kannt.
