19.06.2009, 09:44
Guinevere schrieb:mööööp - möööp-
Versuch 1:
Gemeinde Langenlois
Fällig für :
Gebühren für Grabdenkmäler
Dauer, Art und Außmaß : http://www.langenlois.gv.at/magazin/00/a...202006.pdf
also wie lange soll das Ding auf dem Grab stehen, wie hoch ist es, aus was ist es u.s.w.
wie ist das ?
SamAscaquelle schrieb:
Auch bei mir läuft der Lösungsversuch Richtung "Grab"
Allerdings glaube ich nicht, dass es sich "nur speziell" um den Grabstein handelt, sondern vielmehr um das gesamte Grab.
*schnell den Buzzer drück* *möööööööööööp
Also die Friedhofsordnung in ihrer geltenden Fassung der Gemeinde Lech, Ziel der 2. und Startpunkt der 3.Etappe
http://www.lech.eu/gemeinde/fileadmin/Da...rdnung.pdf
In dieser ist nach §7 exakt festgehalten, wie lange die "Mindestruhezeit" dauert (20 bzw. 15 Jahre)
Laut §10 ist auch die Art eines Grabes genau festgelegt, die genaue Höhe der Gebühr ergibt sich aus folgender Verordnung http://www.lech.eu/gemeinde/uploads/tx_t...uehren.pdf:
a) Einzelgräber für Kinder (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 74,00
b) Einzelgräber für Erwachsene (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 225,00
c) Doppel- (Familien-) gräber (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 520,00
d) Urnen-Erdgräber
Im selben und darauf folgendem Paragraphen steht praktischerweise auch gleich, welche Ausmaße so ein Grab haben darf:
Einzel: 200x100 bzw. 140x40+ 20cm Abstand zum Nebengrab
Doppel: 200x140
Tiefe: 1,60 bzw 1,00

sind aber leider falsch



Lg,
Quizzie.