20.06.2009, 15:57
Das Standlicht ist per Definition für Fahrzeuge vorgesehen die nicht am fließenden Verkehr teilnehmen, also parken.
Während der Fahrt Standlicht anzuhaben ist also ähnlich sinnvoll wie mit eingeschaltetem Blinker geradeaus zu fahren.
Im Falle der Unfalles kann der Gegner sich dann auch rausreden: "Ich habe gedacht der steht, er hatte ja Standlicht an"
Das wird Dir eine Teilschuld verschaffen auch wenn Du eigentlich nichts für den Unfall konntest.
Von der rechtlichen Seite mal abgesehen finde ich die Kinder, die mit (meist fahrbigem) Standlicht rumeieren einfach nur lächerlich.
Während der Fahrt Standlicht anzuhaben ist also ähnlich sinnvoll wie mit eingeschaltetem Blinker geradeaus zu fahren.
Im Falle der Unfalles kann der Gegner sich dann auch rausreden: "Ich habe gedacht der steht, er hatte ja Standlicht an"
Das wird Dir eine Teilschuld verschaffen auch wenn Du eigentlich nichts für den Unfall konntest.
Von der rechtlichen Seite mal abgesehen finde ich die Kinder, die mit (meist fahrbigem) Standlicht rumeieren einfach nur lächerlich.
![[Bild: Mini_Haenger_seitlich_links_2gk.jpg]](http://www.weissnix.net/albums/Desmorados/Mini_Haenger_seitlich_links_2gk.jpg)