22.06.2009, 17:12
FremderKerl schrieb:Und mal wieder eine Frage..vielleicht kann mir ja schon hier jemand helfen... Wenn die Eltern ein KFZ zugelassen haben, und sie als "Fahrer" bei der Versicherung gemeldet sind...da gibts ja irgendwo den Punkt, fahren Personen unter xxx Jahre das Fahrzeug... und irgendwann macht der Sohn/die Tocher dann den Führerschein, und fährt auch das gemeinschaftliche Auto, muss man das der Versicherung melden ??? Wenn ja, ändert sich dann die Versicherungsstufe, bzw. der Beitrag ??
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus..
Lg,
Rainer
Hallo Rainer

Bei der Kfz-Versicherung gibt es neben der Schadenfreiheitsklasse (SF) und der Region in der das Fahrzeug zugelassen ist viele viele Möglichkeiten, die Höhe der Prämien zu beeinflussen.
Unter anderem kann man die Fahrer des PKW´s namentlich benennen bzw. generell angeben, dass die Fahrer nicht unter x-Jahre alt sind.
Ist dies der Fall, dann ist die Versicherung auf jeden Fall zu informieren, wer das Fahrzeug zusätzlich führen soll. Geschieht dies nicht und kommt es zu einem Schaden kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen (abhängig von den Versicherungsbedingungen - das Kleingedruckte) und das kann dann schon unangenehm werden.
Das gilt im Übrigen auch für den regelmäßigen Stellplatz des Fahrzeugs. Ist der Versicherung gegenüber eine Garage angegeben, dann hat das Fahrzeug nicht vor der Tür zu stehen, sondern nachts in der Garage. Wer Geld sparen will (oder muss), sollte sich also genau darüber im Klaren sein, was derartige Klauseln im Versicherungsvertrag bedeuten können.
Und ja, der Beitrag ändert sich gegebenenfalls, der Schadensfreiheitsrabatt ist davon nicht betroffen.
17 Grad und bedeckt

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