26.06.2009, 09:42
Chris Tian schrieb:sorry, war die letzten vier tage in bad radkersburgja hary, ich bin 2 mal durch rottenmann gefahren, leider konnte ich keinen abstecher machen, ging sich zeitlich ned aus... zudem war ich mit nem neuen a4 unterwegs, mein kleiner musste eh daheim bleiben...
aber jetzt zurück zum thema!
ich weiß nicht ob die antwort schon gefallen ist, ehrlich gesagt sollt ich nämlich ins bett, hab morgen wieder dienst *lach*
zum ersten post:
ich nehme mal an, dass es der herr kollege auf § 102 abs 4 kfg von 1967 hinauslaufen lassen wird... da steht sinngemäß drinnen, dass der lenker das fahrzeug so zu verwenden hat, dass er keinen ungebührenden lärm, rauch, geruch oder schädliche luftverunreinigung verursachen darf als bei sachgemäßem gebrauch unvermeidbar wäre...
wieviel genau das kostet hängt von der anzeige (was er halt wahrgenommen hat und da reinschreibt) sowie vom strafreferent der zuständigen bh ab, da es ja nen strafrahmen gibt! mein cousin hat aber soviel ich weiß letztens dafür 72 mäuse beblättert... im organstrafmandat kostet das im ländle 35,--
wie es wirklich war, warum der kollege dies macht und über recht und unrecht möchte ich mich hier nicht äußern... da ich weder dabei war noch es mir zusteht amtshandlungen von kollegen zu kritisieren!!!
gute n8 an dieser stelle und lg
insp 23
kk, ja bin mal gespannt was da auf mich zukommt

ajo und @all
weil hier da gerätselt wurde ob das Wort vom Polizisten mehr zählt als von einem "Normalsterblichen".
Ja tut es !
Hab gestern mit einem Polizisten gesprochen und der hat mir erklärt, aufgrund der "besonderen" Schulung, welche die Polizei geniesst, können sie solche Situationen besser erkennen und einschätzen.
Ein Polizist kann unter anderem eine Geschwindigkeitsübertretung "SCHÄTZEN" und dich dann strafen ...