02.01.2012, 12:09
Zu der Personalie möchte ich mich hier nicht äußern
, aber Frage doch einfach mal nett bei Traub nach
-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-

-Team

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