16.08.2004, 15:43
locker bleiben, als ob das jetzt so schlimm war, dass ihr hier so abgeht.
ich dachte, mir halt, dass rückleuchten zu elektronik gehört, und die rückleuchten nur in verbindung mit den roten rückstrahlern legal sind, und daher gehören rückleuchten und rückstrahler zwangsläufig zusammen!!!
ich sehe das jedenfalls so!!!!!!!
ist doch auch net so schlimm, wenns zweimal hier steht!!
also könnt ihr mir nen tipp bzw ne antwort geben zu meiner frage??
wäre echt nett
danke
cruiserer
ich dachte, mir halt, dass rückleuchten zu elektronik gehört, und die rückleuchten nur in verbindung mit den roten rückstrahlern legal sind, und daher gehören rückleuchten und rückstrahler zwangsläufig zusammen!!!
ich sehe das jedenfalls so!!!!!!!
ist doch auch net so schlimm, wenns zweimal hier steht!!
also könnt ihr mir nen tipp bzw ne antwort geben zu meiner frage??
wäre echt nett
danke
cruiserer