14.07.2009, 10:49
cabriosonne schrieb:gilt nicht??
die Aussage war, dass wenn es schon Probleme mit dem Fensterheber gab, eine weitere Reparatur eine "Nacharbeit" wäre. Da die erste Reparatur bei Procar durchgeführt wurde, müsste ich also zu denen, sonst ist das ein neuer Auftrag und den müsste ich bezahlen. Zu Procar zu fahren bedeutet allerdings 30km Fahrt one way, dort einen Leihwagen nehmen etc. Und ganz ehrlich: ich habe eine BMW-Garantie, da bin ich davon ausgegangen, dass mir jeder Vertragshändler weiterhilt, wenn etwas im Argen liegt. Wenn ich von Bochum nach München ziehe kann ja wohl auch keiner verlangen, dass ich meinen Wagen zur (kostenlosen) Reparatur bis ins Ruhrgebiet schippere, oder? Tja, also habe ich gesagt, dass ich dann erst einmal keine Reparatur durch Ernst wünsche. Kann ja Ende nächsten Monats zu einer Niederlassung im Niederrhein gehen und es dort nochmals versuchen...
Schlafen kann ich auch noch wenn ich in Rente bin...