15.07.2009, 16:13
MaZZta schrieb:Schwierig wäre es, wenn die Felgen beschädigt wären.
Je nachdem. Schäden im Rahmen der normalen Nutzung einer Mietsache (und das ist ja Leasing) trägt nun mal der Vermieter. Da Bordsteinrempler beim Einparken nun mal dazu gehören, würde ich dafür auch nix bezahlen.
Wenn man natürlich volle Kanne ein Stück Alu rausgehauen hat, dann ist das wieder was anderes.
Neulich gabe es mal ein Urteil, da befand ein Gericht sogar eine durch einen Parkrempler beschädigte Stossstange (Lack ab, kleine Delle) als im Rahmen der normalen Nutzung.