15.07.2009, 16:54
djofly schrieb:Je nachdem. Schäden im Rahmen der normalen Nutzung einer Mietsache (und das ist ja Leasing) trägt nun mal der Vermieter. Da Bordsteinrempler beim Einparken nun mal dazu gehören, würde ich dafür auch nix bezahlen.
Wenn man natürlich volle Kanne ein Stück Alu rausgehauen hat, dann ist das wieder was anderes.
Neulich gabe es mal ein Urteil, da befand ein Gericht sogar eine durch einen Parkrempler beschädigte Stossstange (Lack ab, kleine Delle) als im Rahmen der normalen Nutzung.
BMW Bank, AGBs zum Privatleasing, Abschnitt XVI, Punkt 2:
Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter [...] entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. [...]
