16.07.2009, 06:49
Servus!
Naja! Meine Kristallkugel ist mal wieder im Urlaub aber wenn du uns noch etwas mehr Input gibst,
kann man schon eher etwas dazu sagen.
Jenachdem, warum dein Kleiner Stillgelegt wurde, muss dieses in einer Fachwerkstatt (Rechnung oder eben Beleg) behoben werden.
Danach zum TÜV/DEKRA um dort bescheinigen zu lassen, das der/die Mängel behoben wurde.
Damit dann zur Zulassungsstelle und mit viel Glück, bekommst du deine Zulassung zurück.
Somit ist
1. Deine Strafe fällig
2. Abschleppkosten zur Werkstatt
3. Die Kosten für die Beseitigung des/der Mängel
4. Kurzkennzeichen um zum TÜV zu gelangen
5. TÜV-Gebühren
6. Zulassungs-Gebühren
7. Anwaltskosten, da eine Stilllegung nicht so einfach durchgeführt werden darf! (würde ich mir nicht gefallen lassen!)
So etwa!
feschtag
Naja! Meine Kristallkugel ist mal wieder im Urlaub aber wenn du uns noch etwas mehr Input gibst,
kann man schon eher etwas dazu sagen.
Jenachdem, warum dein Kleiner Stillgelegt wurde, muss dieses in einer Fachwerkstatt (Rechnung oder eben Beleg) behoben werden.
Danach zum TÜV/DEKRA um dort bescheinigen zu lassen, das der/die Mängel behoben wurde.
Damit dann zur Zulassungsstelle und mit viel Glück, bekommst du deine Zulassung zurück.
Somit ist
1. Deine Strafe fällig
2. Abschleppkosten zur Werkstatt
3. Die Kosten für die Beseitigung des/der Mängel
4. Kurzkennzeichen um zum TÜV zu gelangen
5. TÜV-Gebühren
6. Zulassungs-Gebühren
7. Anwaltskosten, da eine Stilllegung nicht so einfach durchgeführt werden darf! (würde ich mir nicht gefallen lassen!)
So etwa!
feschtag