16.07.2009, 07:46
Crizz Carter schrieb:BMW Bank, AGBs zum Privatleasing, Abschnitt XVI, Punkt 2:
Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter [...] entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. [...]
Schließt ja das was ich geschrieben habe nicht aus

"Dem Alter entsprechend" ist das entscheidende. Wenn so ein Wagen 3 Jahre in Benutzung war, hat er nun mal hier und da mal nen Kratzer. Das entspricht dem Alter.
In einem BMW Forum hat mal einer das interne Dokument für die Verkäufer für Leasing-Rückläufer gepostet. Da war genau sowas alles beschrieben. Da sieht man dann auch mal, was die einem alles versuchen aufzuschwatzen, obwohl es BMW als Vermieter tragen müsste.
Solange die Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 (?) mm haben, ist alles im Lot.