17.08.2004, 10:39
Willi8 schrieb:@cooper4me
Von einem Versäumnis würde ich nicht ausgehen, da sie den Unterschied zwischen Modeljahr und Baujahr als Vollkauffrau sehr wohl wissen muss.
Vollkauffrau ist nur, wer auf eigenen Namen und eigene Rechnung arbeitet, genauer wer im Handelsregister eingetragen ist. Frau B. ist Kaufmannsgehilfin bzw. Kauffraugehilfin. Einzige Ausnahme hier wäre, daß ich damals in der Schule nicht richtig aufgepasst hätte, was nie ganz auszuschliessen ist.
![[Bild: ok.gif]](http://www.hux.it/pics/ok.gif)