30.07.2009, 14:23
Steht auf der Homepage
Die Benutzung der mit Fahrbahnschwellen in einer Höhe von 75 mm versehenen Wege erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Schäden, die durch das Befahren der Fahrbahnschwellen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
da kommt bettie nicht drüber
Die Benutzung der mit Fahrbahnschwellen in einer Höhe von 75 mm versehenen Wege erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Schäden, die durch das Befahren der Fahrbahnschwellen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
da kommt bettie nicht drüber
