31.07.2009, 19:04
Kann man das dem Verkäufer nicht noch aufdrücken. Sind m. E. arglistig verschwiegende Mängel, die man auch noch nach Jahren einklagen kann.
Zumindest mal versuchen und mit denen Kontakt aufnehmen. Ob man dann ggf. zum Anwalt geht, ist eine andere Sache, Rechtsschutz?
Zumindest mal versuchen und mit denen Kontakt aufnehmen. Ob man dann ggf. zum Anwalt geht, ist eine andere Sache, Rechtsschutz?
![[Bild: Sig.jpg]](http://www.drachenfeld.homepage.t-online.de/Sig.jpg)