01.08.2009, 21:11
Generell gilt für Ware, die ab dem 1.1.2002 erworben worden ist(hierzu zählt auch die genannte Arbeit am Lack), eine Gewährleistung von 2 Jahren, d.h. bei jedem Mangel, der nicht auf Abnutzung und einfachem Verbrauch(Beispiel Autoreifen, Kleidung etc.) beruht, hat der Käufer einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer.
Allerdings geht nach dem ersten halben Jahr die sog. Beweilast auf den Käufer über, d.h. Du wirst beweisen müssen, dass der Mangel auf die Arbeit des Lackierers und nicht unsachgemäße Handhabung Deinerseits zurückzuführen ist.
Ich werde allerdings aus Deinem Text nicht ganz schlau....liegt die Dienstleistung nun bereits 3 Jahre zurück??
Solltest Du dich noch innerhalb der 2 Jahre bewegen, wünsche ich dir viel Erfolg..
Allerdings geht nach dem ersten halben Jahr die sog. Beweilast auf den Käufer über, d.h. Du wirst beweisen müssen, dass der Mangel auf die Arbeit des Lackierers und nicht unsachgemäße Handhabung Deinerseits zurückzuführen ist.
Ich werde allerdings aus Deinem Text nicht ganz schlau....liegt die Dienstleistung nun bereits 3 Jahre zurück??
Solltest Du dich noch innerhalb der 2 Jahre bewegen, wünsche ich dir viel Erfolg..